1926 Bonn-Duisdorf Hardtberg e.V.

Teilnahmebedingungen des Vereins der Waldfreunde
St. Hubertus 1926 Bonn-Duisdorf Hardtberg e.V.


1. Aufsichtspflicht
Die Aufsichtspflicht für Kinder obliegt ausschließlich den jeweiligen Begleitpersonen. Der Verein der Waldfreunde St. Hubertus 1926 Bonn-Duisdorf Hardtberg e.V. übernimmt keine Haftung für Personen- oder Sachschäden, die aufgrund einer Verletzung der Aufsichtspflicht entstehen. Der Verein ist jedoch über eine allgemeine Unfall- und Haftpflichtversicherung abgesichert, die im Falle eines Verschuldens des Vereins eine Haftung übernimmt.

2. Gebühren
Veranstaltungen mit fachkundiger externen Unterstützung werden über Teilnahmebeiträge finanziert. Die Buchung gilt erst dann als verbindlich, wenn der Teilnahmebeitrag vollständig bezahlt wurde. Erfolgt keine oder eine verspätete Zahlung, behält sich der Verein das Recht vor, den Platz anderweitig zu vergeben.

3. Absagen und Stornogebühren
3.1. Absage durch den Teilnehmer:
Bei einer Absage bis spätestens 24 Stunden vor Veranstaltungsbeginn wird der Teilnahmebeitrag vollständig zurückerstattet (eine E-Mail genügt).
Bei einer Absage weniger als 24 Stunden vor Beginn oder bei Nichterscheinen ohne Absage erfolgt keine Rückerstattung des Teilnahmebeitrags.Teilnehmer, die ohne Absage nicht erscheinen, können von künftigen Veranstaltungen ausgeschlossen werden.

3.2. Absage durch den Verein:
Sollte eine Veranstaltung nicht stattfinden können, wird der bezahlte Teilnahmebeitrag selbstverständlich in voller Höhe erstattet.